Alle Zuschüsse, Programme und Steuervorteile auf einen Blick
Wer sein Dach energetisch saniert, kann mit erheblichen staatlichen Zuschüssen rechnen. Doch die Förderlandschaft ist komplex: BAFA, KfW, BEG, iSFP, Steuerbonus und regionale Programme sorgen bei vielen Hausbesitzern für Verwirrung.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alle aktuellen Fördermöglichkeiten für die Dachsanierung verständlich und praxisnah. Sie erfahren, welche Programme sich für Ihre Situation lohnen, wie hoch die Zuschüsse sind und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Die Bundesregierung fördert energetische Sanierungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für die Dachsanierung sind vor allem zwei Wege relevant: der direkte Investitionszuschuss über das BAFA und die steuerliche Förderung über die Einkommensteuererklärung.
Wichtig zu wissen: Sie können sich nur für einen der beiden Wege entscheiden. Eine Kombination von BAFA-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Zusätzlich gibt es KfW-Kredite und vereinzelt regionale Programme.
BAFA Zuschuss
15 – 20 %
BEG Einzelmaßnahmen, Antrag vor Baubeginn
Steuerbonus
bis 40.000 Euro
20 % über 3 Jahre von der Steuer absetzen
KfW Kredit
bis 150.000 Euro
Zinsgünstig für Effizienzhaus-Standard
iSFP Bonus
+ 5 %
Zusätzlich bei Sanierungsfahrplan
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Kategorie Einzelmaßnahmen ist der wichtigste Fördertopf für Dachsanierungen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergibt hier direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Förderfähig ist die energetische Verbesserung der Gebäudehülle, also konkret: Dachdämmung, Dachfenster-Tausch und die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten (Eindeckung, Gerüst, Unterkonstruktion). Die reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung wird nicht gefördert.
Achtung: "Vor Beginn" bedeutet: Der Förderantrag muss bewilligt sein, bevor Sie den Handwerkervertrag unterschreiben. Nicht einmal eine verbindliche Auftragserteilung darf vorher erfolgen. Unverbindliche Kostenvoranschläge sind dagegen erlaubt und empfohlen.
| Maßnahme | Fördersatz | Mit iSFP-Bonus | Max. förderfähig |
|---|---|---|---|
| Dachdämmung | 15 % | 20 % | 30.000 / 60.000 Euro |
| Dachfenster-Tausch | 15 % | 20 % | 30.000 / 60.000 Euro |
| Energieberater-Kosten | 50 % | 50 % | Bis 2.500 Euro |
Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro und einem Fördersatz von 20 % (mit iSFP) erhalten Sie also einen Zuschuss von 6.000 Euro. Bei maximaler Ausschöpfung (60.000 Euro förderfähige Kosten mit iSFP) sind es sogar 12.000 Euro.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eines der besten Werkzeuge, um mehr Förderung herauszuholen. Ein zertifizierter Energieberater erstellt dabei einen maßgeschneiderten Plan für Ihr Gebäude, der zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
Der Clou: Wenn Ihre Dachsanierung als Maßnahme im iSFP empfohlen wird, erhalten Sie automatisch 5 Prozentpunkte mehr Förderung beim BAFA. Statt 15 % bekommen Sie 20 %. Außerdem erhöht sich die maximale Fördersumme von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Kosten für den iSFP selbst werden ebenfalls gefördert: Das BAFA übernimmt 50 % der Beratungskosten (max. 650 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern). Ein iSFP kostet typischerweise 800–1.500 Euro, sodass Ihr Eigenanteil bei 400–750 Euro liegt.
Rechenbeispiel: Eine Dachdämmung kostet 25.000 Euro. Ohne iSFP: 15 % = 3.750 Euro Zuschuss. Mit iSFP: 20 % = 5.000 Euro Zuschuss. Das Plus von 1.250 Euro übersteigt den iSFP-Eigenanteil von ca. 500 Euro deutlich. Der iSFP lohnt sich also fast immer.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zinsgünstige Kredite für umfassendere energetische Sanierungen. Für eine reine Dachsanierung ist der BAFA-Zuschuss meist attraktiver. Die KfW wird aber dann interessant, wenn Sie Ihr gesamtes Haus zum Effizienzhaus sanieren wollen.
| Programm | Leistung | Für wen? |
|---|---|---|
| KfW 261 (Kredit) | Bis 150.000 Euro, Tilgungszuschuss 5–25 % | Komplettsanierung zum Effizienzhaus |
| KfW 261 (Zuschuss) | Bis 37.500 Euro direkt | Komplettsanierung zum Effizienzhaus |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit bis 120.000 Euro | Für Selbstnutzer nach BAFA-Zuschuss |
Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist besonders interessant: Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro können nach Erhalt eines BAFA-Zuschusses einen zusätzlichen zinsgünstigen Kredit (aktuell unter 2 % effektiv) für bis zu 120.000 Euro beantragen.
Alternativ zum BAFA-Zuschuss können Sie energetische Sanierungskosten über Ihre Steuererklärung geltend machen. Der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz ermöglicht es, 20 % der Aufwendungen über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abzuziehen.
Im ersten und zweiten Jahr werden jeweils 7 % (max. 14.000 Euro), im dritten Jahr 6 % (max. 12.000 Euro) berücksichtigt. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt über den gesamten Förderzeitraum.
| Kriterium | BAFA-Zuschuss | Steuerbonus |
|---|---|---|
| Antrag nötig? | Ja, vor Baubeginn | Nein, über Steuererklärung |
| Energieberater nötig? | Ja (Pflicht) | Nein (nur Fachhandwerker) |
| Förderhöhe | 15–20 % | 20 % über 3 Jahre |
| Auszahlung | Nach Abschluss (ca. 3–6 Monate) | Über 3 Steuerjahre verteilt |
| Max. Betrag | 12.000 Euro (mit iSFP) | 40.000 Euro |
| Vorteil | Sofort verfügbar | Kein Antragsverfahren |
Faustregel: Bei kleineren Maßnahmen (unter 15.000 Euro) ist der Steuerbonus oft unkomplizierter. Bei größeren Sanierungen über 20.000 Euro lohnt sich der BAFA-Antrag mit iSFP-Bonus wegen der sofortigen Auszahlung und der Kombination mit dem KfW-Ergänzungskredit.
Neben den bundesweiten Programmen gibt es in Niedersachsen und einzelnen Kommunen weitere Fördermöglichkeiten. Diese sind oft weniger bekannt, können aber zusätzlich genutzt werden.
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bietet verschiedene Programme zur energetischen Modernisierung. Einzelne Städte und Gemeinden in der Region Delmenhorst, Bremen und Oldenburg haben eigene Klimaschutz-Fördertöpfe. Es lohnt sich, bei Ihrer Kommune nachzufragen.
Die Stadt Bremen beispielsweise fördert über das Programm "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" zusätzliche Maßnahmen. Auch die Stadt Oldenburg hat ein kommunales Energiesparprogramm. Diese können teilweise mit der BAFA-Förderung kombiniert werden.
Herr Weber aus Stuhr plant eine umfassende Dachsanierung mit Aufsparrendämmung an seinem Einfamilienhaus (Baujahr 1985). Die Gesamtkosten betragen 35.000 Euro. So maximiert er seine Förderung:
iSFP erstellen lassen
Kosten: 1.200 Euro. Davon übernimmt das BAFA 50 % = 600 Euro. Eigenanteil: 600 Euro. Der iSFP empfiehlt die Dachsanierung als Maßnahme Nr. 1.
BAFA-Antrag stellen
Mit iSFP: 20 % von 35.000 Euro = 7.000 Euro Zuschuss. Ohne iSFP wären es nur 5.250 Euro (15 %). Der iSFP bringt also 1.750 Euro Mehrförderung.
KfW-Ergänzungskredit beantragen
Als Selbstnutzer mit unter 90.000 Euro Haushaltseinkommen: Kredit über 28.000 Euro (Restbetrag nach Zuschuss) zu unter 2 % Zinsen.
Gesamtrechnung
Sanierung: 35.000 Euro. BAFA: -7.000 Euro. iSFP-Kosten: +600 Euro. Effektive Kosten: 28.600 Euro. Davon günstig finanziert über KfW-Kredit.
Frühzeitig planen
Der Förderantrag braucht 2–6 Wochen Bearbeitungszeit beim BAFA. Planen Sie das in Ihren Zeitplan ein.
Energieberater einbinden
Ein dena-zertifizierter Energieberater ist Pflicht für BAFA-Förderung. Er erstellt auch die technische Projektbeschreibung für den Antrag.
Keine Aufträge vor Bewilligung
Unterschreiben Sie keinen Handwerkervertrag vor der Förderzusage. Kostenvoranschläge einholen ist erlaubt.
Alle Kosten dokumentieren
Rechnungen müssen klar aufgeschlüsselt sein: Arbeitskosten, Materialkosten, Gerüst, Entsorgung.
U-Wert einhalten
Die Dachdämmung muss einen U-Wert von max. 0,14 W/(m2K) erreichen. Ihr Energieberater berechnet die nötige Dämmstärke.
Fristen beachten
Nach Bewilligung haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Verlängerungen sind möglich, aber beantragungspflichtig.
Fachbetrieb beauftragen
Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden. Green Lion Energy ist als zertifizierter Fachbetrieb für alle Fördermaßnahmen zugelassen.
Nein, für dieselbe Maßnahme können Sie nur einen der beiden Wege nutzen. Eine Kombination von BAFA-Zuschuss mit dem KfW-Ergänzungskredit ist dagegen möglich.
Erfahrungsgemäß 2–6 Wochen bis zur Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung aller Unterlagen dauert die Auszahlung weitere 4–8 Wochen.
Nein, die BEG-Förderung setzt eine energetische Verbesserung voraus. Die reine Neueindeckung ohne Dämmung ist nicht förderfähig. Allerdings werden die Eindeckungskosten als notwendige Nebenarbeiten zur Dämmung mit gefördert.
Für ein Einfamilienhaus typischerweise 800–1.500 Euro für den iSFP plus 300–500 Euro für die Baubegleitung. Davon übernimmt das BAFA 50 %, sodass Ihr Eigenanteil bei 550–1.000 Euro liegt.
Nein, der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Nur der Steuerbonus kann im Nachhinein über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ja, auch Vermieter können BAFA-Förderung beantragen. Die Konditionen sind identisch. Der Steuerbonus nach § 35c EStG gilt dagegen nur für selbstgenutztes Wohneigentum.
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