Ratgeber Förderung15. Januar 202612 Min. Lesezeit

Dachsanierung Förderung 2025

Alle Zuschüsse, Programme und Steuervorteile auf einen Blick

Wer sein Dach energetisch saniert, kann mit erheblichen staatlichen Zuschüssen rechnen. Doch die Förderlandschaft ist komplex: BAFA, KfW, BEG, iSFP, Steuerbonus und regionale Programme sorgen bei vielen Hausbesitzern für Verwirrung.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alle aktuellen Fördermöglichkeiten für die Dachsanierung verständlich und praxisnah. Sie erfahren, welche Programme sich für Ihre Situation lohnen, wie hoch die Zuschüsse sind und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Überblick: Welche Förderungen gibt es für die Dachsanierung?

Die Bundesregierung fördert energetische Sanierungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für die Dachsanierung sind vor allem zwei Wege relevant: der direkte Investitionszuschuss über das BAFA und die steuerliche Förderung über die Einkommensteuererklärung.

Wichtig zu wissen: Sie können sich nur für einen der beiden Wege entscheiden. Eine Kombination von BAFA-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Zusätzlich gibt es KfW-Kredite und vereinzelt regionale Programme.

BAFA Zuschuss

15 – 20 %

BEG Einzelmaßnahmen, Antrag vor Baubeginn

Steuerbonus

bis 40.000 Euro

20 % über 3 Jahre von der Steuer absetzen

KfW Kredit

bis 150.000 Euro

Zinsgünstig für Effizienzhaus-Standard

iSFP Bonus

+ 5 %

Zusätzlich bei Sanierungsfahrplan

BEG Einzelmaßnahmen: Der BAFA-Zuschuss im Detail

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Kategorie Einzelmaßnahmen ist der wichtigste Fördertopf für Dachsanierungen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergibt hier direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Förderfähig ist die energetische Verbesserung der Gebäudehülle, also konkret: Dachdämmung, Dachfenster-Tausch und die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten (Eindeckung, Gerüst, Unterkonstruktion). Die reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung wird nicht gefördert.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt (Bauantrag vor mindestens 5 Jahren gestellt)
  • Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen (U-Wert der Dachdämmung max. 0,14 W/(m2K))
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (dena-zertifiziert) ist Pflicht
  • Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt werden
  • Durchführung durch einen Fachbetrieb (kein DIY)
  • Förderfähige Kosten pro Wohneinheit: max. 30.000 Euro (ohne iSFP) bzw. 60.000 Euro (mit iSFP)

Achtung: "Vor Beginn" bedeutet: Der Förderantrag muss bewilligt sein, bevor Sie den Handwerkervertrag unterschreiben. Nicht einmal eine verbindliche Auftragserteilung darf vorher erfolgen. Unverbindliche Kostenvoranschläge sind dagegen erlaubt und empfohlen.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss?

MaßnahmeFördersatzMit iSFP-BonusMax. förderfähig
Dachdämmung15 %20 %30.000 / 60.000 Euro
Dachfenster-Tausch15 %20 %30.000 / 60.000 Euro
Energieberater-Kosten50 %50 %Bis 2.500 Euro

Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro und einem Fördersatz von 20 % (mit iSFP) erhalten Sie also einen Zuschuss von 6.000 Euro. Bei maximaler Ausschöpfung (60.000 Euro förderfähige Kosten mit iSFP) sind es sogar 12.000 Euro.

Der iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung durch Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eines der besten Werkzeuge, um mehr Förderung herauszuholen. Ein zertifizierter Energieberater erstellt dabei einen maßgeschneiderten Plan für Ihr Gebäude, der zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Der Clou: Wenn Ihre Dachsanierung als Maßnahme im iSFP empfohlen wird, erhalten Sie automatisch 5 Prozentpunkte mehr Förderung beim BAFA. Statt 15 % bekommen Sie 20 %. Außerdem erhöht sich die maximale Fördersumme von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Kosten für den iSFP selbst werden ebenfalls gefördert: Das BAFA übernimmt 50 % der Beratungskosten (max. 650 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern). Ein iSFP kostet typischerweise 800–1.500 Euro, sodass Ihr Eigenanteil bei 400–750 Euro liegt.

Rechenbeispiel: Eine Dachdämmung kostet 25.000 Euro. Ohne iSFP: 15 % = 3.750 Euro Zuschuss. Mit iSFP: 20 % = 5.000 Euro Zuschuss. Das Plus von 1.250 Euro übersteigt den iSFP-Eigenanteil von ca. 500 Euro deutlich. Der iSFP lohnt sich also fast immer.

KfW-Förderung für die Dachsanierung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zinsgünstige Kredite für umfassendere energetische Sanierungen. Für eine reine Dachsanierung ist der BAFA-Zuschuss meist attraktiver. Die KfW wird aber dann interessant, wenn Sie Ihr gesamtes Haus zum Effizienzhaus sanieren wollen.

Relevante KfW-Programme

ProgrammLeistungFür wen?
KfW 261 (Kredit)Bis 150.000 Euro, Tilgungszuschuss 5–25 %Komplettsanierung zum Effizienzhaus
KfW 261 (Zuschuss)Bis 37.500 Euro direktKomplettsanierung zum Effizienzhaus
KfW 358/359Ergänzungskredit bis 120.000 EuroFür Selbstnutzer nach BAFA-Zuschuss

Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist besonders interessant: Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro können nach Erhalt eines BAFA-Zuschusses einen zusätzlichen zinsgünstigen Kredit (aktuell unter 2 % effektiv) für bis zu 120.000 Euro beantragen.

Steuerbonus nach § 35c EStG: Die Alternative zum Zuschuss

Alternativ zum BAFA-Zuschuss können Sie energetische Sanierungskosten über Ihre Steuererklärung geltend machen. Der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz ermöglicht es, 20 % der Aufwendungen über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abzuziehen.

Im ersten und zweiten Jahr werden jeweils 7 % (max. 14.000 Euro), im dritten Jahr 6 % (max. 12.000 Euro) berücksichtigt. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt über den gesamten Förderzeitraum.

Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss – was ist besser?

KriteriumBAFA-ZuschussSteuerbonus
Antrag nötig?Ja, vor BaubeginnNein, über Steuererklärung
Energieberater nötig?Ja (Pflicht)Nein (nur Fachhandwerker)
Förderhöhe15–20 %20 % über 3 Jahre
AuszahlungNach Abschluss (ca. 3–6 Monate)Über 3 Steuerjahre verteilt
Max. Betrag12.000 Euro (mit iSFP)40.000 Euro
VorteilSofort verfügbarKein Antragsverfahren

Faustregel: Bei kleineren Maßnahmen (unter 15.000 Euro) ist der Steuerbonus oft unkomplizierter. Bei größeren Sanierungen über 20.000 Euro lohnt sich der BAFA-Antrag mit iSFP-Bonus wegen der sofortigen Auszahlung und der Kombination mit dem KfW-Ergänzungskredit.

Regionale Förderprogramme in Niedersachsen

Neben den bundesweiten Programmen gibt es in Niedersachsen und einzelnen Kommunen weitere Fördermöglichkeiten. Diese sind oft weniger bekannt, können aber zusätzlich genutzt werden.

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bietet verschiedene Programme zur energetischen Modernisierung. Einzelne Städte und Gemeinden in der Region Delmenhorst, Bremen und Oldenburg haben eigene Klimaschutz-Fördertöpfe. Es lohnt sich, bei Ihrer Kommune nachzufragen.

Die Stadt Bremen beispielsweise fördert über das Programm "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" zusätzliche Maßnahmen. Auch die Stadt Oldenburg hat ein kommunales Energiesparprogramm. Diese können teilweise mit der BAFA-Förderung kombiniert werden.

Praxisbeispiel: Maximale Förderung für eine Dachsanierung

Herr Weber aus Stuhr plant eine umfassende Dachsanierung mit Aufsparrendämmung an seinem Einfamilienhaus (Baujahr 1985). Die Gesamtkosten betragen 35.000 Euro. So maximiert er seine Förderung:

1

iSFP erstellen lassen

Kosten: 1.200 Euro. Davon übernimmt das BAFA 50 % = 600 Euro. Eigenanteil: 600 Euro. Der iSFP empfiehlt die Dachsanierung als Maßnahme Nr. 1.

2

BAFA-Antrag stellen

Mit iSFP: 20 % von 35.000 Euro = 7.000 Euro Zuschuss. Ohne iSFP wären es nur 5.250 Euro (15 %). Der iSFP bringt also 1.750 Euro Mehrförderung.

3

KfW-Ergänzungskredit beantragen

Als Selbstnutzer mit unter 90.000 Euro Haushaltseinkommen: Kredit über 28.000 Euro (Restbetrag nach Zuschuss) zu unter 2 % Zinsen.

4

Gesamtrechnung

Sanierung: 35.000 Euro. BAFA: -7.000 Euro. iSFP-Kosten: +600 Euro. Effektive Kosten: 28.600 Euro. Davon günstig finanziert über KfW-Kredit.

7 Tipps zur erfolgreichen Förderantragstellung

1

Frühzeitig planen

Der Förderantrag braucht 2–6 Wochen Bearbeitungszeit beim BAFA. Planen Sie das in Ihren Zeitplan ein.

2

Energieberater einbinden

Ein dena-zertifizierter Energieberater ist Pflicht für BAFA-Förderung. Er erstellt auch die technische Projektbeschreibung für den Antrag.

3

Keine Aufträge vor Bewilligung

Unterschreiben Sie keinen Handwerkervertrag vor der Förderzusage. Kostenvoranschläge einholen ist erlaubt.

4

Alle Kosten dokumentieren

Rechnungen müssen klar aufgeschlüsselt sein: Arbeitskosten, Materialkosten, Gerüst, Entsorgung.

5

U-Wert einhalten

Die Dachdämmung muss einen U-Wert von max. 0,14 W/(m2K) erreichen. Ihr Energieberater berechnet die nötige Dämmstärke.

6

Fristen beachten

Nach Bewilligung haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Verlängerungen sind möglich, aber beantragungspflichtig.

7

Fachbetrieb beauftragen

Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden. Green Lion Energy ist als zertifizierter Fachbetrieb für alle Fördermaßnahmen zugelassen.

Häufige Fragen

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme können Sie nur einen der beiden Wege nutzen. Eine Kombination von BAFA-Zuschuss mit dem KfW-Ergänzungskredit ist dagegen möglich.

Wie lange dauert die BAFA-Bearbeitung?

Erfahrungsgemäß 2–6 Wochen bis zur Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung aller Unterlagen dauert die Auszahlung weitere 4–8 Wochen.

Wird auch eine reine Neueindeckung ohne Dämmung gefördert?

Nein, die BEG-Förderung setzt eine energetische Verbesserung voraus. Die reine Neueindeckung ohne Dämmung ist nicht förderfähig. Allerdings werden die Eindeckungskosten als notwendige Nebenarbeiten zur Dämmung mit gefördert.

Was kostet ein Energieberater für die Dachsanierung?

Für ein Einfamilienhaus typischerweise 800–1.500 Euro für den iSFP plus 300–500 Euro für die Baubegleitung. Davon übernimmt das BAFA 50 %, sodass Ihr Eigenanteil bei 550–1.000 Euro liegt.

Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?

Nein, der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Nur der Steuerbonus kann im Nachhinein über die Steuererklärung geltend gemacht werden.

Gibt es Förderung für Mietwohnungen?

Ja, auch Vermieter können BAFA-Förderung beantragen. Die Konditionen sind identisch. Der Steuerbonus nach § 35c EStG gilt dagegen nur für selbstgenutztes Wohneigentum.

Förderung optimal nutzen?

Wir beraten Sie kostenlos zu allen Fördermöglichkeiten und übernehmen die Antragstellung.

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