Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Green Lion Energy GbR (nachfolgend „Auftragnehmer")
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")
über handwerkliche Leistungen im Bereich:
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Vertragsgrundlage sind:
Maßgeblich ist stets die schriftliche Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden handwerksrechtlichen Vorschriften.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Alle Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise:
Mehrleistungen werden gesondert berechnet.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
Angegebene Termine und Zeiträume sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund von:
berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Rücktritt vom Vertrag.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Für handwerkliche Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
Für Materialien, Bauteile oder Geräte gelten die jeweiligen Herstellergarantien.
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für:
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien und Bauteile Eigentum des Auftragnehmers.
Sofern der Auftragnehmer bei Förderthemen unterstützt, erfolgt dies ohne Gewähr auf tatsächliche Bewilligung oder Auszahlung.
Die Verantwortung für die endgültige Förderentscheidung liegt bei der jeweiligen Förderstelle.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Januar 2025
Green Lion Energy GbR
Nordenhamer Straße 180
27751 Delmenhorst